Stilvolle Büromöbel

Die ideale Büroausstattung für deine Produktivität

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Plissee Weiß 90 x 130 cmPlissee Weiß
22,99 €
Plissee Weiß 60 x 130 cmPlissee Weiß
16,99 €
Plissee Weiß 80 x 130 cmPlissee Weiß
19,99 €
Plissee Weiß 70 x 130 cmPlissee Weiß
18,99 €
Plissee Grau 90 x 130 cmPlissee Grau
22,99 €
Plissee Grau 100 x 130 cmPlissee Grau
24,99 €
Waben-Plissee Weiß 80x210 cmWaben-Plissee
42,99 €
Doppelrollo Natur ca. 80 x 160 cmDoppelrollo Natur
22,99 €16,99 €
Kommode Mega Typ 27Kommode Mega Typ 27
111,00 €79,99 €
Plissee Grau 60 x 130 cmPlissee Grau
16,99 €
Schreibtisch Prime Old Wood NachbildungSchreibtisch Prime
449,99 €349,99 €
Plissee Weiß 50 x 130 cmPlissee Weiß
14,99 €

FAQ zu Büromöbel

Was fällt alles unter Büromöbel?

Möbel fürs Büro gibt es viele! Dazu zählen Schreibtische, Bürostühle, Regale, Rollcontainer und Kommoden/Sideboards.

Welche Büromöbel sind steuerlich absetzbar?

Ob Schreibtisch, Bürostuhl, Regal oder Kommode – du kannst alle Möbel, die du für dein Büro anschaffst, von der Steuer absetzen. Da du die Kosten vom Finanzamt wiederbekommst, musst du nicht auf einen höhenverstellbaren Tisch oder einen rückenschonenden Stuhl verzichten, die in der Regel etwas teurer sind als herkömmliche Büromöbel.

Wie viel kostet eine Büroausstattung?

Wenn du dir zu Hause einen Arbeitsplatz einrichten möchtest, stehen dir alle Türen offen! Ob du dabei nur die Basics kaufst oder noch weitere Stauraumlösungen und Sitzgelegenheiten wünschst, hängt von deinen finanziellen Möglichkeiten ab. Eine einfache Büroausstattung – bestehend aus Schreibtisch, Bürostuhl und Regal – erhältst du bereits ab 800 Euro. Für einen vollwertig ausgestatteten Arbeitsplatz solltest du mindestens 2.000 Euro einplanen.

Wie oft kann ich Büromöbel absetzen?

Als Arbeitnehmer kannst du deine gekauften Büromöbel im Jahr der Anschaffung steuerlich geltend machen – und das in voller Höhe. Eine Voraussetzung gibt es allerdings: Ein einzelnes Möbelstück darf nicht mehr als 800 Euro gekostet haben. Überschreitet es diesen Wert, gilt es nicht mehr als geringwertiges Gut (GWG). Demzufolge wird die Kostenrückerstattung auf mehrere Jahre verteilt.