Stilvolle Büromöbel

Die ideale Büroausstattung für deine Produktivität

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Doppelrollo Natur ca. 100 x 160 cmDoppelrollo Natur
27,99 €19,99 €
Doppelrollo Natur ca. 120 x 160 cmDoppelrollo120x160
32,99 €24,99 €
Ösenschal Centauri Weiß 135 x 245 cmÖsenschal
14,99 €
Schreibtisch Inno4Home 120x50 cm grau/weißSchreibtisch Inno4Home
399,99 €329,99 €
Ösenschal Centauri Anthrazit 135 x 245 cmÖsenschal
14,99 €
Drehstuhl Orco Mischgewebe Schwarz/Gestell Schwarz 66,5x100-107x60 cmDrehstuhl Orco
199,99 €
Ösenschal Tom 2er Set, 140x235cm, schwarz, PolyphenylensulfidÖsenschal Tom 2er Set
DER BOSS PREIS29,98 €
Ösenschal Tom 2er Set, 140x235cm, grün, PolyphenylensulfidÖsenschal Tom 2er Set
DER BOSS PREIS29,98 €
Gardinenstange 190-340 cm Metall/schwarzGardinenstange Metall mit Endkappe
DAUERNIEDRIGPREIS22,99 €

FAQ zu Büromöbel

Was fällt alles unter Büromöbel?

Möbel fürs Büro gibt es viele! Dazu zählen Schreibtische, Bürostühle, Regale, Rollcontainer und Kommoden/Sideboards.

Welche Büromöbel sind steuerlich absetzbar?

Ob Schreibtisch, Bürostuhl, Regal oder Kommode – du kannst alle Möbel, die du für dein Büro anschaffst, von der Steuer absetzen. Da du die Kosten vom Finanzamt wiederbekommst, musst du nicht auf einen höhenverstellbaren Tisch oder einen rückenschonenden Stuhl verzichten, die in der Regel etwas teurer sind als herkömmliche Büromöbel.

Wie viel kostet eine Büroausstattung?

Wenn du dir zu Hause einen Arbeitsplatz einrichten möchtest, stehen dir alle Türen offen! Ob du dabei nur die Basics kaufst oder noch weitere Stauraumlösungen und Sitzgelegenheiten wünschst, hängt von deinen finanziellen Möglichkeiten ab. Eine einfache Büroausstattung – bestehend aus Schreibtisch, Bürostuhl und Regal – erhältst du bereits ab 800 Euro. Für einen vollwertig ausgestatteten Arbeitsplatz solltest du mindestens 2.000 Euro einplanen.

Wie oft kann ich Büromöbel absetzen?

Als Arbeitnehmer kannst du deine gekauften Büromöbel im Jahr der Anschaffung steuerlich geltend machen – und das in voller Höhe. Eine Voraussetzung gibt es allerdings: Ein einzelnes Möbelstück darf nicht mehr als 800 Euro gekostet haben. Überschreitet es diesen Wert, gilt es nicht mehr als geringwertiges Gut (GWG). Demzufolge wird die Kostenrückerstattung auf mehrere Jahre verteilt.